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Musterklage gegen Salzburger Festspiele
28. November 2022. Wie heute unter anderem Der Standard berichtet, ist am Arbeits- und Sozialgericht der Stadt Wien eine Musterklage gegen den Salzburger Festspielfond eingereicht worden. Dabei gehe es um den Vorwurf der "unzulässige(n) Beschäftigungspraxis bei den Salzburger Festspielen", wie die Initiativen "Anwaltspetition für Freischaffende" und "Aufstehen für die Kunst" mitteilen.
Künstler:innen der Salzburger Festspiele seien laut Klageschrift nicht sozialversichert worden, obwohl sie mittels einer "Verpflichtungserklärung" mit der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor zur Teilnahme an Vorproben vor Beginn der Festspielzeit verpflichtet worden waren. Die Klage wolle erreichen, dass künftig "Zusatzmitglieder der Konzertvereinigung von den Festspielen ab dem ersten Vorprobetag 'direkt und sozialversicherungspflichtig angestellt'" werden, so der Standard. Die Probezeiten sollen "klar eingegrenzt sein und durchgängig bezahlt werden". Die "Verpflichtungserklärung" sei illegal gewesen, so die Kläger:innen. Neben der Klage sei auch eine Meldung an die Wiener und Salzburger Gebietskrankenkasse wegen "Umgehung der Sozialversicherungspflicht" erfolgt.
Ein weiterer Teil der Klage betreffe die pandemiebedingte Absage von Veranstaltungen aufgrund "höherer Gewalt". Diese seien "rechtlich nicht gültig" gewesen, da es ab Juni 2020 in Österreich grundsätzliche Öffnungsschritte gegeben habe. Die Salzburger Festspiele haben sich schon im Vorfeld der Klage gegen die Vorwürfe gewehrt. In einer Stellungnahme hieß es seitens der Festspiele: "Die Salzburger Festspiele haben als einziges großes Festival weltweit im Sommer 2020 stattgefunden und damit hunderten KünstlerInnen Beschäftigung gegeben. Dem Direktorium der Festspiele ist es zudem gelungen, fast alle der ursprünglich in 2020 geplanten Produktionen in 2021 und 2022 nachzuholen. Hierfür wurden im Einvernehmen mit den Solistinnen und Solisten, den Chören und Orchestern Veränderungsvereinbarungen geschlossen", zitiert der Standard.
(Der Standard / jeb)
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