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Deutsche Tarifpartner erhöhen Mindestgage
Das Brot des Künstlers
20. Oktober 2017. Der Deutsche Bühnenverein und die Künstlergewerkschaften haben sich auf verbesserte Arbeitsbedingungen für Künstler*innen an deutschen Theatern geeinigt. Ab 1. April 2018 genießen auch Schwangere einen besseren Kündigungsschutz. Außerdem wurde die Mindestgage auf 2.000 Euro erhöht. Das gaben die Tarifpartner in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt.
Am Verhandlungstisch saßen neben dem "Deutschen Bühnenverein" als Arbeitgeberverband die Künstlergewerkschaften "Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA)" und "Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO)".
Mit der neuen Mindestgage von 2.000 Euro brutto wird die bisherige Gage um gut 8 Prozent angehoben. Es ist die zweite Erhöhung nach der bereits erfolgten im Januar 2017. Eine Mindestgage für Gastverträge ist ab Oktober 2017 eingeführt worden.
Zur Verbesserung des Kündigungsschutzes für Schwangere heißt es in der Pressemitteilung: "BühnenkünstlerInnen an Theatern werden befristet beschäftigt. Diese befristeten Verträge müssen durch sogenannte Nichtverlängerungsmitteilungen beendet werden; ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um eine Spielzeit." Bei anderen befristeten Verträgen habe eine Schwangerschaft keine Auswirkung auf die Länge des Vertrages, das Arbeitsverhältnis laufe ohne Kündigung einfach aus. Vor der Nichtverlängerung ihrer Verträge sind schwangere Künstlerinnen in Zukunft geschützt.
Die Vereinbarungen gelten nicht für Privattheater.
(miwo)
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