Berlin weitet Corona-Soforthilfen aus
Corona-Auswirkungen abfedern
21. Juli 2020. Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage des Kultursenators, Dr. Klaus Lederer, beschlossen, das Soforthilfepaket IV fortzuführen und den Anwendungsbereich auszuweiten. Das teilte die Senatskanzlei in einer Presseaussendung mit. Dabei soll das bestehende Programm um 30 Millionen Euro aufgestockt und der Kreis der Antragsberechtigten erweitert werden.
Das Programm richtet sich nunmehr an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich mit mindestens zwei Mitarbeitenden, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden und besonders hart von der Corona-Krise getroffen sind.
In der gleichen Sitzung wurde ein Stipendienprogramm zur Förderung professioneller Berliner Künstlerinnen und Künstlern sowie Kuratorinnen und Kuratoren mit einem Gesamtvolumen von 18 Millionen Euro beschlossen. Es sollen 2.000 Stipendien in Höhe von je bis zu 9000 Euro monatlich finanziert werden, um die Zielgruppe angesichts andauernder Auswirkungen der Corona-Pandemie in der künstlerischen bzw. kuratorischen Entwicklung und Ausübung ihrer künstlerischen bzw. kuratorischen Praxis zu unterstützen.
Ziel sei es, so die Presseaussendung, die negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf Kultur- und Medienbetriebe abzufedern und damit die Schäden für die Gesamtwirtschaft und für den Kultur- und Medienbereich zu begrenzen.
(Senatskanzlei Berlin / sle)
Im Senat haben wir heute u.a. zur Fortsetzung der #CoronaHilfen für #Kultur beschlossen:
— Klaus Lederer (@klauslederer) July 21, 2020
➡️ Fortführung #Soforthilfe für Kulturbetriebe über August hinaus + erleichterte Zugangskriterien
➡️ 2000 zusätzliche #Stipendien
➡️ 7 Mio. Euro für dezentrale Kunstprojekte im öffentl. Raum pic.twitter.com/clVNy9m45h
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Pandemiegechädigten. Wir brauchen ein BUNDES THEATER PROJEKT:
BUNDES THEATER PROJEKT
I Für die Dauer der Corona-Krise wird mit Beginn der Spielzeit 20/21 die ökonomische Verantwortung für die Staats- und Stadttheater vorübergehend gemeinsam von Bund und Ländern getragen. Der Bund ergänzt die coronabedingt ausfallenden Einnahmen der Häuser (im Schnitt 20-30% der Etats) zu 100% aus Bundesmitteln, die es erlauben
a) Kurzarbeit der festen Mitarbeiter zu vermeiden
b) Gastverträge zu schließen und im Rahmen der Umstände zu erfüllen
c) Ausfallhonorare in voller Höhe zu zahlen, wenn die persönliche Erbringung der Leistung schon vor der Krise begann, die Leistung krisenbedingt nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden kann, oder die Leistung im regulären Vorstellungsbetrieb ohne persönliche Anwesenheit des Leistungserbringers erbracht wird.
Alle Einzelheiten regeln die Geschäftsführungen der Theater.
II Die Hilfszahlungen aus Bundesmitteln entlasten die Länderetats. Sie ersetzen eine ländergetragene „Soziale Grundsicherung“ und ersparen den Soloselbstständigen das Ausfüllen von Formularen, da sie über vorhandene Verträge finanziert werden. Die bereits ausgezahlten Bundeszuschüsse können wie reguläre Einnahmen sowohl für Betriebsausgaben (die bei Soloselbstständigen nur begrenzt anfallen) wie auch Unterhaltskosten verwendet werden, sie werden als Ausfallhonorare verrechnet und zu ermäßigten Sätzen versteuert. Eine Bindung an Betriebsausgaben oder eine Rückzahlungspflicht besteht nicht.
III Die Dauer der Bundeszuschüsse für die Theater wird von der Politik der Bundesregierung bestimmt. Die Zuschüsse werden voraussichtlich mit der Normalisierung des Theaterbetriebs sinken. Das von der Bundesregierung festgesetzte Ende der Pandemie beendet das Projekt.
Für die vom Bund geförderten Theater gibt es so etwas ähnliches schon. Ansonsten gilt: KULTUR IST LÄNDERSACHE. Bislang sind überwiegend die Betriebskosten Ländersache. Ein Witz, kein guter.
Tagesordnungspunkt 6: Folgen der Coronavirus-Pandemie und Wege aus der Krise. Fachgespräch.
Wir hatten uns am 14.06.2020 mit F.-P.Steckels "BUNDES THEATER PROJEKT" an den Bundestagsausschuss für Kultur und Medien und deren Mitglieder, Frau Grütters und BK Angela Merkel, sowie alle maßgeblichen Verbände gewandt; hier unsere Auflistung der angesprochenen Personen:
1. Kulturausschuss des Bundes:
katrin.budde.
johannes.selle.
melanie.bernstein
michael.frieser
volker.kauder
yvonne.magwas
elisabeth.motschmann
helge.lindh
martin.rabanus
marianne.schieder
marc.jongen
martin.renner
simone.barrientos
hartmut.ebbing
thomas.hacker
brigitte.freihold
erhard.grundl
margit.stumpp
christoph.bernstiel
gitta.connemann
ursula.groden-kranich
ansgar.heveling
andrea.lindholz
nikolas.loebel
thomas.oppermann
dennis.rohde
ursula.schmidt
dirk.wiese
thomas.ehrhorn
goetz.froemming
otto.fricke
katja.suding
doris.achelwilm
michel.brandt
kirsten.kappert-gonther
tabea.roessner
2. Mitglied des Deutschen Bundestages Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
monika.gruetters@bundestag.de; sowie BK Angela Merkel
ipost@bpa.de
3. Verbände
Vorsitzender der Kulturminister Konferenz Bernd Sibler/Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Mitglied des Bayerischen Landtags
Präsident des Deutschen Städtetags Burkhard Jung
Deutscher Kulturrat e.V.
Olaf Zimmermann
Deutscher Bühnenverein
Frau Verres
Deutsche Bühnengenossenschaft
GDBA
Internationales Theaterinstitut Joachim Lux
Ensemble-Netzwerk
4. Presse: dpa
Vielleicht möchte der Eine oder Andere die höchsten Gremien nochmals fordern!
Es ist ja die höchste Zeit.
Antwort auf das von Frank-Patrick Steckel vorgeschlagene "BUNDES THEATER PROJEKT",
Antwort gab es bis heute von keinem!
Aber Schweigen ist auch eine Antwort.
Quelle: openPetition www.facebook.com/openPetition/posts/3127929217305273
„Nach Meinung der GEW NRW bleibt es aber zumindest für die Zeit vor der Bekanntgabe am 07. Mai 2020 bei der Auffassung, dass die Betroffenen im guten Glauben bezüglich der Verwendungsmöglichkeit für den Lebensunterhalt waren. Weder in einem der GEW NRW vorliegenden Bewilligungsbescheid, noch den Informationen des Wirtschaftsministeriums, kann deutlich entnommen werden, dass die Soforthilfe nicht für die Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten bestimmt ist.
Nach wie vor ist auf der Website des Wirtschaftsministeriums hinsichtlich der Soforthilfe folgender Passus zu lesen: „Wofür darf der Zuschuss genutzt werden? Der Zuschuss kann insbesondere genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankkredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird."
Zusätzlich stand auf der Website des Wirtschaftsministeriums noch bis zum 29. März 2020 folgender Passus: „Soloselbstständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.“
Nichts deutet hier auf eine Verwendung für reine Betriebskosten hin. In diesem Fall kann aus Sicht der GEW NRW nicht erkannt werden, dass den Betroffenen der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gemacht werden könnte.
www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/land-muss-sicherheit-fuer-solo-selbststaendige-schaffen.html